algersweg2hier: Offenlegungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) AZ: 024_610-13_2014-1 Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I Seite 2414) zuletzt geändert durch Art.1 des Gesetzes vom 15.07.2014 (BGBl. I Seite. 954), wird Folgendes bekannt gemacht: Der Entwurf des Bebauungsplans „Algersweg-West, 4. Änderung und Erweiterung“ der Ortsgemeinde Guntersblum wird auf die Dauer eines Monats, in der Zeit vom 27. Oktober 2014 bis einschließlich 28. November 2014, während der Dienststunden zu jedermanns Einsichtnahme bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Dienstgebäude Guntersblum, Alsheimer Straße 29, 67583 Guntersblum, Zimmer 16/17, öffentlich ausgelegt. Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan wurde in der Sitzung des Gemeinderates Guntersblum am 25.10.2012/13.05.2014 gefasst. Die öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte im Amtsblatt der VG Guntersblum am 09.11.2012 bzw. im Rheinhessischen Wochenblatt am 13.08.2014. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB hat in der Zeit vom 17.03. bis 07.04.2014 stattgefunden. ART DER VORLIEGENDEN UMWELTBEZOGENEN INFORMATIONEN: (gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB) Neben dem Entwurf des Plans einschließlich des nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB u.a. nach den Umweltschutzgütern i.S. des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliederten Umweltberichts sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten: >Bodenverhältnisse, Entwässerung – Hydrogeologisches Gutachten, Entwässerungstechnische Voruntersuchung >Immissionsschutz – Lärmgutachten zu a) Schalleinwirkungen vorhandener Verkehrswege (Bahnlinie / B9) b) Schallauswirkungen durch Verkehr des gepl. Baugebietes c) Schallauswirkungen zu Gewerbelärm des gepl. Baugebietes >Artenschutz – Artenschutzrechtliche Vorprüfung nach § 44 BNatSchG >Naturschutzrechtlicher Eingriff und Ausgleich – Integration der Eingriffsregelung in den Bebauungsplan mit bilanzierender Gegenüberstellung von Eingriff und Ausgleich sowie Darstellung der internen und externen Ausgleichsflächen und Maßnahmen. WEITERE, IN DEN EINGEGANGENEN STELLUNGNAHMEN ANGESPROCHENE UMWELTRELEVANTE THEMEN: >Bestand Umwelt – Aktualisierung der Bestandsbeschreibung und –bewertung – Hinweis auf Geruchssituation bzw. vorh. Gutachten >Boden – Angaben zu Rohstoffvorkommen, Bergbau, Altbergbau, Baugrund allgemein, Radonprognose >Wasserrechtliche Belange – Konkretisierung der Aussagen zur Behandlung von Oberflächen-/Schmutzwasser – Konkretisierung der Entwässerungskonzeption – Aussagen zum Überschwemmungsgebiet und zur Hochwasserlinie >Wasserversorgung -Informationen zur Wasserversorgung Während der Offenlegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Dienstgebäude Oppenheim, Sant‘ Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim oder im Dienstgebäude Guntersblum, Alsheimer Straße 29, 67583 Guntersblum, abgegeben werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen auch als E-Mail an die Adresse: wolfgang.haselsteiner@vg-rhein-selz.de gesandt werden. Die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen sind von der Gemeinde zu prüfen; das Ergebnis wird mitgeteilt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Bei der Aufstellung eines Bebauungsplans ist ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Guntersblum, den 15.10.2014 Gez.: Reiner Schmitt, Ortsbürgermeister